Kühlregister (PKW) Regelung
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Kühlregister (PKW) Regelung

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FreeAPP (*.blk) zur PID Regelung eines Mischerkreise (PKW) zum Kühlen

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Der PKW-Mischerkreis regelt das 3 Wegeventil stetig (0...100%) gemäß PID Glieder für die Kühlung, wenn eine Freigabe erfolgt ist. Sobald der Ausgang das Ventil öffnet, wird parallel die Pumpen eingeschaltet.

Er öffnet bzw. schließt das Ventil auf die Max. bis. Min Werte gemäß Vorgaben der PID Glieder. Bei Überschreiten des Min Wertes für das Ventil wird die Pumpe des Mischerkreises freigegeben und der Kreis kühlt das Register.

Bei aktiver Handschaltung nimmt das Ventil die Stellung bei Handschaltung ein, und verbleibt in dieser Stellung bis die Handschaltung wieder deaktiviert wird.

Ein Antiblockierschutz für die Mischerkreispumpe (ABS) schaltet die Pumpe ein, auch ohne Freigabe des Mischerkreises, um ein Festsetzen der Pumpe in Ruhezeiten (Winter) zu vermeiden.

Hinweise zu PID Einstellungen
Durch Vorgabe einer Null für das jeweilige Glied bleibt dieses im Regelverhalten unberücksichtigt. Je kleiner das I-Glied desto langsamer das Regelverhalten, Werte kleiner  0,01 für I können nicht zur Anzeige gebracht werden! Die optimalen Werte sind in der Regel im Rahmen der Installation oder durch Fernüberwachung (Verhalten der Regelgröße!) danach empirisch zu ermitteln!  

Anmerkung:

Black Box Programmdateien (*.blk) müssen im Verzeichnis C:\....\Custom gespeichert werden. Sie können nur dann über das Menü der Volks.SPS "Block/Eigene" (Custom) in ein Programm geladen werden! 

Haftungsauschluß

Innodaten übernimmt keinerlei Gewähr für die Übereinstimmung, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der APP mit den installierten Anlagenteile und gedachten Anwendung. Haftungsansprüche gegen innodaten oder RDM, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens innodaten kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

BBO006C
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